RECHTLICHE INFORMATIONEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Leistungen der MK Installationstechnik GmbH in der Klima-, Kälte-, Heizungs-, Lüftungs-, Gas- und Sanitärtechnik.

Stand: 18. Oktober 2026. Diese AGB gelten nur, wenn sie vor oder bei Vertragsabschluss wirksam vereinbart wurden. Zwingende Verbraucherrechte und individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.

1. Geltung und Vertragspartner

Vertragspartner ist die MK Installationstechnik GmbH, Aßmayergasse 66 / Lokal, 1120 Wien, FN 498058p, Handelsgericht Wien. Diese AGB gelten für vereinbarte Lieferungen, Montage-, Planungs-, Wartungs-, Service- und Reparaturleistungen sowie Zusatzaufträge. Gegenüber Unternehmern gelten sie auch für künftige gleichartige Geschäfte, sofern dies wirksam vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen zustimmen. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Anfragen über unsere Website oder Formulare sind unverbindlich und noch keine Aufträge. Ein Vertrag entsteht durch übereinstimmende Willenserklärungen, insbesondere durch Annahme eines Angebots oder eine entsprechende Auftragsbestätigung. Der Beginn von Arbeiten kann nur dann eine Annahme darstellen, wenn zuvor ein entsprechender Auftrag vorliegt. Bei Verbraucherverträgen im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume sind zusätzlich die Informations-, Bestätigungs- und Rücktrittsvorschriften sowie Abschnitt 15 zu beachten; der Arbeitsbeginn ersetzt kein erforderliches ausdrückliches Verlangen nach vorzeitigem Beginn. Bei telefonisch geschlossenen Dienstleistungsverträgen nach einem von uns eingeleiteten Anruf beachten wir insbesondere die Bestätigungspflichten nach § 9 FAGG.

Wir dokumentieren Vereinbarungen und Änderungen möglichst in Textform. Die Wirksamkeit mündlicher Vereinbarungen und gesetzliche Vertretungsregeln bleiben unberührt. Ob ein Angebot bereits bindend ist, richtet sich nach dessen Inhalt und den Umständen.

Davon zu unterscheiden ist die Gewähr für die Richtigkeit eines Kostenvoranschlags: Wird einem Verbrauchervertrag ein Kostenvoranschlag zugrunde gelegt, gilt dessen Richtigkeit gemäß § 5 Abs. 2 KSchG als gewährleistet, sofern nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärt wurde. Der Hinweis, dass eine Anfrage noch kein Auftrag ist, ersetzt eine solche Erklärung nicht. Für einen Kostenvoranschlag verrechnen wir nur ein vorab vereinbartes Entgelt; Verbraucher werden vor seiner Erstellung ausdrücklich auf die Zahlungspflicht hingewiesen. Für Kostenüberschreitungen gelten die gesetzlichen Regeln, insbesondere § 1170a ABGB. Eine beträchtliche, unvermeidliche Überschreitung eines Kostenvoranschlags ohne Gewähr für seine Richtigkeit wird rechtzeitig angezeigt; die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.

3. Leistungsumfang und technische Prüfung

Maßgeblich sind die vereinbarten Angebote, Auftragsbestätigungen, Leistungsbeschreibungen und Pläne. Produktdarstellungen, Richtpreise und technische Ersteinschätzungen ersetzen keine objektbezogene Fachprüfung und kein individuelles Angebot. Vereinbarte Eigenschaften und gesetzlich relevante öffentliche Aussagen, insbesondere in Werbung oder Produktbeschreibungen, sowie die gesetzlich geschuldeten Eigenschaften bleiben davon unberührt. Änderungen der vereinbarten Leistung werden mit dem Kunden abgestimmt. Zusatzleistungen werden nach entsprechender Vereinbarung gesondert verrechnet. Gesetzliche Prüf- und Warnpflichten bleiben unberührt.

4. Preise und Abrechnung

Gegenüber Verbrauchern verstehen sich vereinbarte Preise einschließlich Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern zuzüglich Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Pauschalpreise gelten bei entsprechender Vereinbarung. Für Mehrleistungen, Erschwernisse und nicht erkennbare Bestandsverhältnisse sind die Preisvereinbarung, erforderliche ergänzende Vereinbarungen und die gesetzlichen Regeln über Kostenvoranschläge maßgeblich.

Zahlungsplan, Anzahlungen, Teilrechnungen, Fälligkeit und Skonto richten sich nach der vertraglichen Vereinbarung, andernfalls nach dem Gesetz. Eine Rechnung ändert bereits vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht einseitig. Bei Zahlungsverzug gelten ausschließlich die gesetzlichen Verzugsfolgen. Diese AGB vereinbaren keine zusätzlichen pauschalen Mahn- oder Inkassogebühren und keinen vom Gesetz abweichenden Verzugszinssatz. Notwendige Betreibungskosten werden nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen geltend gemacht.

5. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde ermöglicht im Rahmen seines Verantwortungsbereichs rechtzeitig den vereinbarten Zugang und stellt erforderliche Energie- und Wasseranschlüsse sowie sichere Arbeitsbedingungen bereit. Bekannte verdeckte Leitungen, statische Besonderheiten, Gefahrenstellen und Mängel sind uns vor Arbeitsbeginn mitzuteilen. Erforderliche Zustimmungen von Eigentümer, Hausverwaltung oder Gemeinde und behördliche Bewilligungen beschafft der Kunde, soweit wir deren Einholung nicht übernommen haben. Fehlende erforderliche Mitwirkung kann zu einer angemessenen Anpassung der Leistungsfristen führen. Zusätzliche Kosten werden nur nach Maßgabe der Vereinbarung und der gesetzlichen Voraussetzungen geltend gemacht.

6. Termine, Lieferungen und höhere Gewalt

Vereinbarte Leistungstermine sind einzuhalten. Unverbindliche Terminprognosen werden als solche gekennzeichnet. Unvorhersehbare, trotz zumutbarer Maßnahmen nicht vermeidbare Ereignisse außerhalb unseres Verantwortungsbereichs können eine angemessene Anpassung der Fristen erforderlich machen. Wir informieren über wesentliche Behinderungen und ihre voraussichtliche Dauer. Ein Lieferengpass oder der Ausfall eines Zulieferers führt nicht allein deshalb zu einer Haftungsbefreiung. Gesetzliche Rechte wegen Verzugs oder Unmöglichkeit, insbesondere Rücktrittsrechte, bleiben unberührt.

7. Arbeiten am Bestand und behelfsmäßige Reparaturen

Bei Arbeiten an bestehenden Anlagen können verdeckte Mängel, Materialermüdung oder nicht erkennbare Leitungsverläufe auftreten. Unsere gesetzlichen Prüf-, Warn-, Sorgfalts- und Haftungspflichten bleiben bestehen. Bei einer ausdrücklich vereinbarten behelfsmäßigen Reparatur schulden wir die konkret beschriebene Übergangslösung. Technische Grenzen und eine gegebenenfalls eingeschränkte Haltbarkeit werden vor Beauftragung erläutert.

8. Beigestellte Geräte und Materialien

Vom Kunden bereitgestellte Geräte oder Materialien werden auf ihre für unsere Arbeiten erkennbare technische Eignung geprüft. Wir übernehmen keine eigene Herstellergarantie für diese Gegenstände. Unsere gesetzlichen Prüf-, Warn-, Gewährleistungs- und Haftungspflichten für die geschuldete Leistung bleiben unberührt. Zusätzlicher Prüf-, Anpassungs- oder Montageaufwand wird nach Vereinbarung verrechnet.

9. Abnahme, Gefahr und Eigentumsvorbehalt

Nach Fertigstellung wird die Leistung dem Kunden zur Übernahme angeboten. Festgestellte Mängel sollen dokumentiert werden. Gesetzliche Mängelrechte und gegebenenfalls bestehende Rechte zur Verweigerung der Übernahme oder zur Zurückbehaltung von Zahlungen bleiben unberührt. Bloßes Schweigen auf eine Fertigstellungsanzeige gilt nach diesen AGB nicht als vorbehaltlose Übernahme. Gelieferte Waren bleiben, solange ein Eigentumsvorbehalt rechtlich möglich ist, bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Gesetzlich zwingende Gefahrtragungsregeln, insbesondere gegenüber Verbrauchern, bleiben unberührt.

10. Gewährleistung

Für Verbraucher und Unternehmer gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gesetzlich zwingende Ansprüche werden nicht eingeschränkt. Untersuchungs- und Rügepflichten von Unternehmern richten sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Wir erhalten im gesetzlich vorgesehenen Umfang Gelegenheit zur Prüfung und Verbesserung.

Eine Beeinträchtigung durch gewöhnliche Abnutzung, unsachgemäße Bedienung, unterlassene erforderliche Wartung oder Eingriffe Dritter begründet keine Gewährleistungspflicht, soweit sie ausschließlich hierdurch verursacht wurde und nicht auf einem von uns zu vertretenden Mangel beruht. Herstellergarantien bestehen nur nach deren jeweiligen Bedingungen und zusätzlich zu gesetzlichen Gewährleistungsrechten.

11. Haftung

Wir haften gegenüber Verbrauchern und Unternehmern nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Diese AGB enthalten keine zusätzliche Beschränkung auf bestimmte Verschuldensgrade, keine pauschale Haftungsobergrenze und keinen Ausschluss für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Zwingende Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

12. Wartung, Bedienung und Dokumentation

Der Kunde beachtet Bedienungs-, Pflege- und Wartungshinweise sowie anwendbare gesetzliche oder vom Hersteller vorgegebene Intervalle. Der konkrete Wartungsumfang, Preis, Abrechnungszeitraum, Laufzeit, Kündigung und etwaige Preisänderungen ergeben sich aus dem wirksam vereinbarten Wartungsvertrag.

Bei Widersprüchen gelten zunächst individuelle Vereinbarungen. Danach gehen besondere Wartungsbedingungen diesen allgemeinen AGB ausschließlich für den Wartungsvertrag vor, sofern sie dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt, im Angebot oder Vertrag mit eindeutigem Titel und Fassungsstand bezeichnet und wirksam vereinbart wurden. Zwingendes Recht bleibt in jedem Fall unberührt. Allein die Veröffentlichung eines neuen Dokuments auf unserer Website ändert einen bestehenden Vertrag nicht.

Protokolle, Messwerte und Anlagendaten werden im erforderlichen Umfang zur Vertragserfüllung und Dokumentation verarbeitet. Näheres enthält die Datenschutzerklärung. Herstellergarantien richten sich nach den Bedingungen des Herstellers; gesetzliche Gewährleistungsrechte bestehen davon unabhängig.

13. Pläne, Unterlagen und Schutzrechte

An von uns erstellten Plänen, Skizzen, Berechnungen und Dokumentationen bleiben bestehende Urheber- und sonstige Schutzrechte gewahrt. Der Kunde erhält die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Eine erforderliche Nutzung für Betrieb, Wartung und Reparatur der Anlage einschließlich einer hierfür notwendigen Weitergabe an beauftragte Fachunternehmen wird nicht ausgeschlossen. Eine weitergehende Verwertung bedarf unserer Zustimmung, soweit entsprechende Schutzrechte bestehen. Der Kunde darf uns keine Unterlagen zur bestimmungsgemäßen Nutzung überlassen, wenn dadurch Rechte Dritter verletzt werden. Eine verschuldensunabhängige Haftung des Kunden wird damit nicht begründet.

14. Förderungen

Die Prüfung, Beantragung oder Abwicklung von Förderungen ist nur geschuldet, wenn dies vereinbart wurde. Über Förderungen entscheiden die zuständigen Stellen; wir garantieren weder Förderfähigkeit noch Auszahlung, sofern nicht ausdrücklich eine entsprechende Verpflichtung übernommen wurde. Der Kunde ist für die von ihm bereitzustellenden Angaben und Unterlagen verantwortlich. Von uns übernommene Beratungs-, Prüf- oder Abwicklungspflichten bleiben unberührt.

15. Rücktritt bei Fern- und Auswärtsgeschäften

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Die regelmäßige Frist beträgt 14 Tage; Beginn, gesetzliche Verlängerungen und Ausnahmen richten sich nach Vertragsart und Gesetz. Vor Vertragsschluss stellen wir die erforderlichen Informationen und eine auf den jeweiligen Vertrag abgestimmte Rücktrittsbelehrung einschließlich Musterformular bereit. Die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung erfolgt auf einem dauerhaften Datenträger.

Soll eine entgeltliche Dienstleistung bereits während der Rücktrittsfrist beginnen, erfolgt dies nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ist dieses Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Soweit gesetzlich erforderlich, holen wir auch die Bestätigung ein, dass bei vollständiger Leistung das Rücktrittsrecht verloren geht. Die Zustimmung zu diesen AGB allein ist kein solches Verlangen und keine solche Bestätigung.

Bei einem Rücktritt während der Frist kommt ein anteiliges Entgelt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht, insbesondere nach ordnungsgemäßer Information und ausdrücklichem Verlangen nach vorzeitigem Beginn. Bei vollständiger Dienstleistung erlischt das Rücktrittsrecht nur, wenn die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind. Die Ausnahme vom Rücktrittsrecht für dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten gilt nur, wenn der Verbraucher uns ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat. Nicht ausdrücklich verlangte weitere Dienstleistungen sowie gelieferte Waren, die dabei nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden, sind von dieser Ausnahme nicht erfasst.

Diese AGB ersetzen keine gesonderte Rücktrittsbelehrung. Bei gemischten Liefer-/Montageverträgen und gegebenenfalls anderen gesetzlichen Rücktrittsrechten ist die Einordnung vor Vertragsabschluss vorzunehmen.

16. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im erforderlichen Umfang zur Bearbeitung von Anfragen, Vertragsanbahnung, Durchführung, Dokumentation und Abrechnung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Informationen über Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer und Betroffenenrechte enthält unsere Datenschutzerklärung, redaktioneller Stand 18. Oktober 2026. Die Zustimmung zu diesen AGB ist keine pauschale datenschutzrechtliche Einwilligung. Erforderliche Einwilligungen werden gesondert eingeholt. Für Bewerbungen gilt der Bewerbungsabschnitt der Datenschutzerklärung; diese Kunden-AGB regeln keine Arbeitsverhältnisse.

17. Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher bleiben zwingende Schutzbestimmungen ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates und die gesetzlichen Gerichtsstände unberührt. Für Verträge mit Unternehmern werden Wien als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Eine unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt; der übrige Vertrag bleibt im gesetzlich vorgesehenen Umfang bestehen.

Wir geben keine allgemeine Zusage zur freiwilligen Teilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren ab. Über eine freiwillige Teilnahme entscheiden wir im konkreten Streitfall. Gesetzlich oder anderweitig verbindlich begründete Teilnahme- und Informationspflichten bleiben unberührt. Kommt bei einer Verbraucherbeschwerde keine direkte Einigung zustande, informieren wir über die zuständige Schlichtungsstelle und unsere Teilnahmeentscheidung auf einem dauerhaften Datenträger, beispielsweise per E-Mail.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten, können Sie dieses Formular verwenden und übermitteln. An MK Installationstechnik GmbH, Aßmayergasse 66 / Lokal, 1120 Wien, E-Mail: office@mk-installationstechnik.at. Hiermit widerrufe ich / widerrufen wir den von mir / uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf folgender Waren beziehungsweise die Erbringung folgender Dienstleistung: __________. Bestellt am / erhalten am: __________. Name des Verbrauchers / der Verbraucher: __________. Anschrift: __________. Datum: __________. Unterschrift nur bei Mitteilung auf Papier: __________. Unzutreffendes bitte streichen. Die Verwendung dieses Formulars ist nicht verpflichtend.